Strenggenommen ist die Brücke das gesamte Brückendeck und der geschlossene Teil
ist das Ruderhaus, in der Binnenschifffahrt auch Steuerhaus oder Ruderstuhl genannt.
Somit besteht die Brücke aus Ruder- bzw. Steuerhaus und Nocken. Im Sprachgebrauch wird jedoch meist der geschlossene Teil als Brücke bezeichnet. Dieser soll dem Kapitän oder Steuermann einen günstigen und vor Wasser möglichst geschützten freien Standpunkt zum Manövrieren bieten. Eine Verbindung zu Aufbauten auf anderen Teilen des Schiffes wird auch Laufbrücke genannt. An beiden Seiten des Ruderhauses schließt sich eine Nock oder Brückennock an, ein meist nicht überdachter Teil, von wo aus das Schiff bei Manövern geführt wird. Im Ruderhaus befinden sich das Ruder, der Maschinentelegraf, Kommunikationsgeräte sowie die wichtigsten nautischen Instrumente, wie beispielsweise der Magnetkompass und der Radarbildschirm. Binnenschiffe können eine einziehbare (absenkbare) Brücke haben, um Flussbrücken mit geringer Durchfahrtshöhe unterfahren zu können. Unser Steuerhaus hat seit den 1970er Jahren hier seinen Platz. Es stammt von einem Gütermotorschiff aus den 1930 jahren, welches in Leer in Ostfriesland verschrottet wurde. Der ursprüngliche Name ist nicht mehr bekannt. Eingebaut sind zwei Radaranlagen sowie Sprechfunkanlagen, wie sie auf den Binnenschiffen üblich sind.

80 Steuerhaus eines Motorgüterschiffes um 1950 gea Groesse

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